Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026 | Anbieter: APION GmbH, vertreten durch Alexander Grebe
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der APION GmbH und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Beratungs-, Analyse-, Prozessmodellierungs- und Automatisierungsleistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als APION GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
APION GmbH erbringt Dienstleistungen in den Bereichen: (1) KI-Workshops und Schulungen, (2) Prozessanalyse und Beratung, (3) Prozessmodellierung, (4) Automatisierung und KI-Implementierung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Leistungsvereinbarung.
APION GmbH ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen, sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist oder keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote der APION GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. An ein verbindliches Angebot hält sich die APION GmbH drei Monate ab Ausstellungsdatum gebunden, sofern das Angebot keine andere Frist nennt. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der APION GmbH in Schrift- oder Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern APION GmbH umsatzsteuerpflichtig ist. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist APION GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt APION GmbH rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von APION GmbH; vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 6 Geistiges Eigentum
Mit vollständiger Bezahlung räumt die APION GmbH dem Kunden an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen (Prozessmodelle, Konzepte, Dokumentationen, Software) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke ein. Der Kunde darf es auf mit ihm verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) und auf Rechtsnachfolger übertragen. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung widerruflich gestattet. Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Bausteinen und Methoden der APION GmbH bleiben bei ihr; der Kunde erhält daran ein Nutzungsrecht, soweit er es für die Nutzung der Arbeitsergebnisse braucht.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind öffentlich bekannte Informationen, gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Offenlegungen sowie die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater und Subunternehmer. Die Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 8 Haftung
APION GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Unbeschadet des vorstehenden Absatzes haftet die APION GmbH nicht für Ergebnisse von Automatisierungen oder KI-basierten Prozessen, soweit sie auf unrichtigen, unvollständigen oder veralteten Daten beruhen, die der Kunde bereitgestellt hat, und die APION GmbH diese Mängel weder kannte noch hätte erkennen müssen.
§ 9 Kündigung
Werkverträge können vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung ist APION GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; jedoch muss sich APION GmbH dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart wird oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben wird oder zu erwerben böswillig unterlassen wird (§ 648 BGB).
Dienstleistungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind nach Maßgabe des § 628 BGB zu vergüten.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Allgemeine Bestimmungen: APION GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Verarbeitung erfolgt primär zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Datenschutzerklärung: Weitere Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von APION GmbH, die jederzeit in ihrer aktuellen Fassung auf der Website abrufbar ist.
(3) Auftragsverarbeitung (AVV): Sofern APION GmbH im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV). Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Hinblick auf die weisungsgebundene Verarbeitung von Daten.
(4) Verantwortlichkeit des Kunden: Der Kunde bleibt im Sinne der DSGVO „Verantwortlicher“ für die durch APION GmbH in seinem Auftrag verarbeiteten Daten. Er ist für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und für die Zulässigkeit der Übermittlung der Daten an APION GmbH verantwortlich. APION GmbH unterstützt ihn bei der Wahrung der Betroffenenrechte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
(5) Unterauftragsverarbeiter und Drittstaaten: Weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) setzt APION GmbH nur nach Maßgabe der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung ein (Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO). Soweit eine Verarbeitung in einem Drittland (außerhalb der EU oder des EWR) erfolgt, stellt APION GmbH sicher, dass die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, etwa durch einen Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ingolstadt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).